Kassensysteme & Warenwirtschaft

Gesetzliche Vorgaben

Durch das am 01. Januar 2020 in Deutschland vollständige Inkrafttreten der KassenSichV müssen alle Kassensysteme über eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Darüber hinaus wurde ein neues Fiskalexportformat, das sogenannte DSFinV-K, und die Meldung an das zuständige Finanzamt eingeführt.

In einigen Bundesländern galt bis spätestens 31. März 2021 eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung als Übergangsfrist. Kassensysteme die bis dahin nicht der KassenSichV entsprachen, wurden vom Finanzamt nicht beanstandet. Diese Übergangsfrist endete jedoch zum 01. April 2021 und jedes Kassensystem muss jetzt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und über ein TSE-Modul verfügen.

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